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Karlsruher-E-Dart-Pokalrunde 1996
Spiel u. Sportordnung !
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1.
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Teilnahme u.
Aufnahmebedingungen:
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Teilnahmeberichtigt
an der Karlsruher E-Dart-Pokalrunde (im folgenden: K.E.D.P.) sind alle Dart-Clubs
aus
Karlsruhe u.
Umgebung. Alle gemeldeten Dart-Clubs müssen über
eine Vorstandschaft, einen Clubvertreter /
Ansprechpartner,
ein Spiellokal im Einzugsgebiet u. eine E-Mail-Adresse verfügen.
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2.
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Meldungen von
Mannschaften:
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a.)
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Die Anmeldung zur
Teilnahme am Spielbetrieb erfolgt in Form eines Anmeldeformulars, welches bei
der
Vorstandschaft, den
Spielleitern od. über die Webseite der
K.E.D.P. zu bekommen ist. Abgabetermine der
Meldelisten werden
vor jeder Saison rechtzeitig bekannt gegeben.
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b.)
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Jeder Dart-Club / Verein kann mehrere Mannschaften / Teams zum
Spielbetrieb anmelden, wobei eine Team aus mind.
4.Spieler/innen u. einer beliebigen Anzahl von Ersatzspieler/innen bestehen
muss.
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c.)
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Jedes teilnehmende
Team benennt zwei Personen, Vorstand u. Kapitän mit Entscheidungsbefugnis als
Ansprechpartner
gegenüber der Vorstandschaft dem Spielleiter u. den anderen Kapitänen.
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d.)
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Nachmeldungen von Mannschaften
sind bis Saisonbeginn möglich, wobei die Vorstandschaft über die
Spielerlaubnis für die beginnende Saison entscheidet
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e.)
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Bei Neumeldungen
von Mannschaften, die in der vorangegangenen Saison nicht aktiv am
Spielbetrieb teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand
diese in einer ihrer Spielstärke entsprechenden Liga einstuft.
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3.
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Meldung von
Spielern:
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a.)
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Alle gemeldeten Spieler
erhalten kostenpflichtig einen Spielerpass mit Lichtbild. Dieser Pass bleibt Eigentum der
K.E.D.P. u. muss beim Ausscheiden wieder
zurückgegeben werden.
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b.)
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Für seinen Spielerpass
ist jeder Spieler selbst verantwortlich. Bei einem Wechsel des Dart-Clubs muss der Spieler dafür Sorge tragen, dass sein
Spielerpass beim Passwart eingeht.
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c.)
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Spieler, die während
der laufenden Saison nachgemeldet werden, müssen vor Ihrem ersten Einsatz
beim Spielleiter gemeldet werden (fernmündlich ist genügend). Sollte ein
Spieler ohne Wissen des Spielleiters eingesetzt werden, wird das gesamte
Spiel als verloren gewertet. Ebenso wird verfahren, wenn dieser Spieler nicht
innerhalb einer Woche schriftlich, mit vorhandenem Pass oder Passbild u.
Geburtsdatum, beim Passwart nachgemeldet wird. Ein zweiter Einsatz ist ohne
Meldung nicht erlaubt.
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d.)
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Eine Nachmeldung
ist nur bis vor den letzten 4 Spieltagen der laufenden Saison erlaubt.
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4.
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Wechsel des Dart-Clubs od. der Mannschaft
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a.)
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Wechsel vor
Meldeschluss der beginnenden Saison: Saisonbeginn ist immer der 1.Spieltag! Bei
einem Wechsel eines Spielers ist eine Meldung in alle Klassen möglich. Bei
einem Wechsel mehrerer Spieler od. einer Mannschaft, d.h. mehr als 2 Spieler
einer Mannschaft, ist eine Meldung nur in der gleichen Klasse möglich, in der
die am Spielbetrieb teilgenommene Mannschaft spielberechtigt wäre.
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b.)
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Wechsel nach
Meldeschluss: Spieler,
die bereits eingesetzt wurden, werden bei einem Wechsel in die gleiche, eine
untere Klasse (maximal eine Klasse ) od. zu einem
anderen Dart-Club für 4 Spieltage gesperrt. Die
Sperre beginnt mit der Meldung beim Spielleiter. Spieler, die noch nicht
eingesetzt wurden, können in alle Klassen wechseln. Bei einem Wechsel
mehrerer Spieler oder einer Mannschaft , d.h. mehr als 2 Spieler einer
Mannschaft, ist eine Meldung nur in der gleichen Klasse möglich, in der die
am Spielbetrieb teilgenommene Mannschaft spielberechtigt gewesen wäre. Ein
Wechsel ist pro Saison nur einmal möglich.
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c.)
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Wechsel auf Grund von
Splittung: Spieler,
die auf Grund einer Splittung des Dart-Clubs nicht
mehr für diesen tätig sind, können sich bei allen Mannschaften nachmelden,
die in der gleichen od. höheren Klasse spielen ( Sperre
von 4 Spieltagen.) Mannschaften, die sich von einem Dart-Club
absplitten, haben, wenn der alte Dart-Club verzichtet, ein Anrecht auf ihren Platz in der
zuvor teilgenommenen Klasse. Vorrecht hat der alte Dart-Club.
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5.
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Ausscheiden während
der Saison:
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a.)
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Sollte ein Dart-Club od. eine Mannschaft während der laufenden
Saison aus dem Spielbetrieb ausscheiden, hat er / sie keinen Anspruch auf
Rückerstattung der einbezahlten Startgebühr.
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b.)
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Die bereits absolvierten
Spiele werden alle rückwirkend annulliert. Die Mannschaft wird am Saisonende
als Absteiger gesetzt.
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c.)
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Unterklassige
Mannschaften des Dart-Clubs können den verbliebenen
Platz nach dem Abstieg übernehmen, müssen aber nicht.
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6.
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Ausscheiden nach
der Saison:
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a.)
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Unterklassige
Mannschaften eines Dart-Clubs können den
verbliebenen Platz ihrer in einer höheren Liga spielenden Mannschaft
übernehmen, müssen aber nicht.
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b.)
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Mannschaften, die
auf Grund von Spielerabgängen geschwächt werden, können auf Antrag hin vom
Vorstand
zurückgestuft
werden.
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7.
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Ausschluss:
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Dart-Clubs, Mannschaften
oder auch einzelne Spieler derselben, die mehrmals unangenehm aufgefallen
sind u.
somit dem Ansehen
der K.E.D.P. geschadet haben, können aus der Liga ausgeschlossen werden. Bei
Einspruch entscheidet zuerst das Sportgericht u. als nächste Instanz die MV.
Für den Ausschluss genügt die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Beim Ausschluss eines Dart-Clubs oder einer
Mannschaft wird zusätzlich Punkt 5a angewandt.
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8.
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Kosten:
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Ab der Saison 2006/2007 müssen alle anfallenden Gebühren durch die Dart-Clubs / Vereine auf das Konto der
K.E.D.P. überwiesen
werden. Geschieht dies nicht Fristgerecht vor Beginn der Saison, spätestens
vor dem 1. Spieltag darf das betroffene Team nicht am Spielbetrieb teilnehmen
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9.
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Startgebühr /
Vorauszahlungen.
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a.)
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Jede Mannschaft
muss pro Saison eine Vorauszahlung von 100,- € leisten, die Verwaltet
wird u. von der Abgaben wie z.B. Startgeld Verwaltungsgebühren abgezogen
werden ( oben
genannter Betrag kann bei jeder MV. vor Beginn der Saison geändert
werden.)
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b.)
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Restguthaben der
Vorauszahlungen werden nach Ende der Saison dem auf dem Anmeldebogen
angegebenen
Ansprechpartner od.
dem von ihm bevollmächtigtem Vertreter bei der Abschlussfeier
zurückerstattet.
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10.
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Passgebühren:
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Die Passgebühr
beträgt für jeden ausgestellten Pass 4,- €. Änderungen des Passes bei
Clubwechsel betragen
ebenfalls 4,- €.
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11.
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Strafgelder:
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a.)
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Um einen
reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes zu gewährleisten, werden für
Verfehlungen der teilnehmenden Mannschaften Strafgelder erhoben. Sie setzen
sich wie folgt zusammen:
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Nichterscheinen bei
einer Sitzung / Mitgliederversammlung
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10,-
€
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Zu spätes Versenden
des Spielberichtes
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Spiel
verloren
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10,-
€
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Nichtantritt einer
Mannschaft (erstmalig)
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Spiel verloren
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25,- €
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Nichtantritt einer
Mannschaft ( beim zweiten Mal
)
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Spiel
verloren
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50,-
€
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Nichtantritt einer
Mannschaft ( beim dritten Mal
)
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Spiel
verloren
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100,-
€
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Ausschluss
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b.)
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Ausgesprochene
Strafgelder müssen bis vor dem
nächsten Spieltag auf dem Konto der KEDP einbezahlt sein
(auch
bei Einspruch beim Sportgericht!). Wird
ein Einspruch gegen ein ausgesprochenes
Strafgeld vom Sportgericht als gerechtfertigt anerkannt, wird dem betroffenem Team das Geld zurückgezahlt. Ansonsten werden alle weiteren Spiele bis
zum Eingang des Geldes als
verloren gewertet.
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12.
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Einnahmen /
Ausgaben:
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a.)
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Die Gesamteinnahmen
setzen sich zusammen aus den Startgeldern / Passgebühren u. event. Strafgeldern. Die
anfallenden
Verwaltungskosten der Vorstandschaft u. Spielleiter während der laufenden
Saison (z.B. Porto,
Bürobedarf, EDV-
Zubehör etc.) werden hiervon erstattet. Das am Ende der Saison übrige Geld wird
als Preisgeld in Form von Pokalen wieder an die teilnehmenden Mannschaften
ausgeschüttet.
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b.)
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Anteile an einem
eventuellen Einnahmenüberschuss werden nur an
Mannschaften, die an der Abschlussfeier
anwesend sind,
ausbezahlt.
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14.
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Ligaspielbetrieb:
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14.1
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Allgemeines.
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Die K.E.D.P. ist in
mehrere Ligen eingeteilt. Der Spielplan wird von Vorstand u. Spielleiter/n
festgelegt. Es wird pro Saison eine Vor- u. Rückrunde gespielt.
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14.2
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Spieltermine:
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a.)
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Die Spielwochen
richten sich nach den Vorgaben der Spielleiter
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b.)
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Die
Heimmannschaft muss bis spätesten Mittwoch vor den Spielwochen der Gastmannschaft
mind. drei verschiedene Spieltage anbieten, wovon einer ein Wochenendtag sein
muss. Daraufhin muss sich die Gastmannschaft bis spätestens am 1.Montag der
Spielwochen mit dem Heimteam auf einen der
vorgegebenen Termine einigen. Tut sie dies nicht, wird das Spiel für die
Gastmannschaft als verloren gewertet. Meldet sich die Heimmannschaft zu spät,
darf der Gegner einen Termin vorgeben, der dann von der Heimmannschaft
akzeptiert werden muss!
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c.)
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Ligaspiele können mit
Einverständnis des Gegners jederzeit vorverlegt werden, keinesfalls jedoch
auf ein Datum
nach Ende der
Spielwochen
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14.3
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Ligaspielablauf:
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15 Minuten vor
Spielbeginn ist ein Dartautomat für die Gastmannschaft
zu reservieren. Ist eine Mannschaft
30 Minuten nach
offiziellem Spielbeginn unentschuldigt nicht angetreten, hat sie das Spiel
automatisch mit
0
:
12 Spielen 0 : 24 Sätzen u. 0 : 2 Punkten verloren u. muss ein Strafgeld von
25,- € bezahlen. Ausnahme:
Nichtantritt
infolge „höherer Gewalt“ Tritt
eine Mannschaft zum zweiten Mal
nicht an, hat sie das Spiel automatisch mit 0 : 12 Spielen, 0 : 24 Sätzen u. 0 : 2 Punkten verloren
u. muss ein Strafgeld in Höhe
von 50,- € bezahlen. Tritt eine Mannschaft zum dritten Mal nicht an, wird sie
aus der K.E.D.P. ausgeschlossen.
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14.4
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Spielberichtsbogen:
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a.)
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Die
Spielberichtsbogen werden vor Ligabeginn an die Mannschaften verteilt. Sie
bestehen aus einem Vordruck
mit zwei Durchschlägen.
Die Kapitäne kontrollieren gegenseitig die Spielerpässe u. tragen die Spielernamen mit
Pass-Nummern in die
vorgegebenen Felder des Spielberichtes ein.
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b.)
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Die einzelnen
Spielpaarungen werden blockweise
u. verdeckt eingetragen. Jeder Spieler darf in einem Block
nur einmal
eingesetzt werden. Der Kapitän der Heimmannschaft ist zum Ausfüllen des
Spielberichtes verpflichtet, der Kapitän der Gastmannschaft kontrolliert
dies.
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c.)
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Nach Beendigung des
Ligaspiels unterschreiben beide Kapitäne den Spielberichtsbogen. Proteste
sind auf der
Rückseite des
Originalformulars (d.h.1.Seite weiß) zu vermerken. Proteste
sind schnellstmöglich dem Spielleiter od. Vorstand zu melden. Dies ist auch die Seite, welche der Kapitän
der Heimmannschaft bis zum vorgegebenen Termin dem Spielleiter zukommen
lassen muss ( Post/Fax/E-Mail ). Bei Fristversäumnis
ist ein Strafgeld von 10,- € fällig u. das Spiel wird für die Heimmannschaft
mit 0 : 12 Spielen, 0 : 24 Sätzen u. 0 : 2 Punkten als verloren gewertet.
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14.5
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Spielpläne /
Adressenlisten:
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Jede Mannschaft
erhält vor Ligabeginn von Ihrem Spielleiter den Spielplan u. eine
Adressenliste, aus der alle
notwendigen Daten der
einzelnen Mannschaften zu ersehen sind. Sollte sich eine Änderung in dieser
Liste ergeben, ist unverzüglich der Spielleiter zu informieren. Die Änderung
wird dann von dem Spielleiter an die betroffenen Mannschaften der jeweiligen
Spielklasse weitergeleitet.
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14.6
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Tabellen /
Ranglisten:
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Die Tabellen u.
Ranglisten werden nach Vorlage der Spielberichte vom Spielleiter erstellt u.
an die einzelnen
Mannschaften per
E-Mail versandt.
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14.7
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Auf bzw.
Abstiegsregelungen:
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a.)
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Über den Auf-bzw. Abstieg einer Mannschaft
entscheidet ihre Platzierung innerhalb der jeweiligen Spielklasse. Welche u. wie viele Teams auf- od. absteigen, wird vor jeder neuen Saison anhand der gemeldeten Mannschaften
bei einer Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Der Vorstand der K.E.D.P.
behält sich vor, nicht mehr gemeldete Teams als Absteiger zu setzen bzw.
regulierend einzugreifen. Sollte ein aufsteigendes Team in der kommenden
Saison nicht mehr melden, so rückt automatisch das dahinter liegende Team an
dessen Stelle!
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b.)
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Sind am Saisonende
zwei od. mehrere Teams punktgleich, so entscheidet das Spielverhältnis,
danach das
Satzverhältnis. Bei
Punkt u. Satzgleichheit entscheidet der direkte Vergleich. Sollte dieser auch
gleich sein,
so werden
Entscheidungsspiele durchgeführt.
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c.)
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Der Aufstieg in
eine höhere Spielklasse ist zwingend u. kann nicht umgangen werden. Wenn eine
Mannschaft
den Aufstieg
verweigert, egal aus welchen Gründen, wird diese Mannschaft für die neue
Saison gesperrt u. die
Spieler dieser
Mannschaft dürfen nicht zusammen (d.h.
mehr als zwei Spieler) in einer Mannschaft eines unterklassigen Dart-Clubs spielen.
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d.)
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Aufsteigende
Mannschaften verbleiben nur in ihrer derzeitigen Spielklasse, wenn eine
höhere Spielklasse noch
nicht besteht.
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e.)
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Eine Änderung des
Club-/Mannschaftsnamens oder ein Wechsel des Spiellokales beeinflusst
nicht den Klassenerhalt. (Gilt nicht bei einer Teilauflösung / Splittung
eines Dart-Clubs / Mannschaft.
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15.
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Spielordnung:
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15.1
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Dartautomaten:
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Zugelassen sind alle
handelsüblichen elektronischen Dartautomaten (keine
American Dartgeräte) für die folgende Regelungen
gelten:
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a.)
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Die Dartscheibe muß sich in einer
Höhe von 173 cm, gerechnet vom Boden bis Mitte des Bull’s
Eye, befinden.
Abweichungen von
+/- 1cm sind zulässig.
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b.)
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Der Abstand der
parallel zum Gerät anzubringenden Abwurflinie muss an der dem Spieler abgewanden Kante
244 cm zum Dartboard betragen (Diagonale zum Bull’s
Eye 298 cm). Abweichungen von +/- 1cm sind zulässig.
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c.)
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Bei allen
Ligaspielen muss das Dartboard mit min. 40 Watt
beleuchtet sein.
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d.)
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Alle Automaten sind
so einzustellen, dass es keine Rundenbegrenzung für die in der K.E.D.P.
verwendeten
Spieloptionen gibt.
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e.)
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Alle Automaten sind
außerdem so einzustellen, dass alle in der K.E.D.P. benötigten Spieloptionen
0,50 € kosten.
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15.2
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Automatenentscheidungen:
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Der Dartautomat ist Schiedsrichter. Ausnahme: Steckt der Check - Dart
sichtbar im Check - Feld u. der Dartautomat
reagiert nicht bzw. zählt falsch, gilt das Spiel als gewonnen. Sollte ein Dartautomat während eines Spieles mehrmals eine
Fehlermeldung anzeigen bzw. falsch zählen, hat der betroffene Spieler das
Recht, das Spiel an einem anderen Dartautomaten zu
wiederholen. Sollte dies nicht möglich sein, u. kann die Störung nicht
kurzfristig an Ort u. Stelle behoben werden, hat die Gastmannschaft das
Recht, das Spiel an einem anderen Zeitpunkt zu wiederholen. Kann eine
Heimmannschaft unverzüglich einen neuen, in der Nähe (max. 5 km) gelegenen Spielort vorweisen wird das
begonnene Spiel dort fortgesetzt. Der
Vorstand der K.E.D.P. appelliert an alle Mannschaften, Sportsgeist u.
Fairness walten zu lassen.
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15.3
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Anzahl der Dartautomaten:
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Ab der Saison 2008/2009 müssen die Ligaspiele an zwei Automaten durchgeführt werden
können.
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15.4
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Dart’s:
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Die verwendeten
Darts müssen folgende Spezifikationen erfüllen:
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a.)
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Sie müssen eine
elastische Spitze haben
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b.)
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Sie dürfen nicht
länger als 15,3 cm sein ( 0,5 % Toleranz.)
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c.)
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Sie dürfen
insgesamt nicht schwerer als 18 g sein ( 0,5 %
Toleranz.)
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15.5
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Spielmodus:
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BZ-Liga
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4
Einzel 501 D.O.
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2
Doppel 501 D.O.Leage
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4
Einzel 501 D.I.D.O.
|
2
Doppel 501 D.I.D.O.L
|
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|
A
- Liga
|
4
Einzel 501 D.O.
|
2
Doppel 501 D.O.Leage
|
4
Einzel 501 D.O.
|
2
Doppel 501 D.O.L
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|
B
- Liga
|
4
Einzel 501 M.O.
|
2
Doppel 501 M.O.Leage
|
4
Einzel 501 D.O.
|
2
Doppel 501 D.O.L
|
|
|
C
- Liga
|
4
Einzel 501 S.O.
|
2
Doppel 501 S.O.Leage
|
4
Einzel 501 M.O.
|
2
Doppel 501 M.O.L
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Jede Disziplin wird
auf zwei Gewinnsätze im Modus best of three
gespielt.
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Änderungen des
Spielmodus sind vor jeder neuen Saison bei einer MV. möglich.
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15.6
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Spielgeld:
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Der Münzeinwurf wird
von der Heimmannschaft getragen.
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15.7
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Spielablauf:
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a.)
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Nach der Begrüßung
durch den Kapitän der Heimmannschaft, u. dem Ausfüllen der ersten 4
Spielpaarungen ruft dieser die erste Spielpaarung auf.
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b.)
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Es ist die Aufgabe
der Kapitäne, zu überprüfen, ob die richtigen Spieler aufgerufen
wurden u. an der Abwurflinie
erscheinen.
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c.)
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Ein aufgerufener
Spieler hat unverzüglich an der Abwurflinie zu erscheinen. Geschieht
dies auch nach nochmaligem Aufruf nicht, wird das Spiel für diesen Spieler
als verloren gewertet.
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d.)
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Beide Spieler sind
dafür verantwortlich, dass die richtige Spieloption gewählt wurde. Falsch abgedrückte Spiele
werden wiederholt.
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e.)
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Die Heimmannschaft
beginnt grundsätzlich jedes Spiel. Muss
ein drittes Leg gespielt werden, wird mit einem Wurf auf das Bull’s Eye entschieden wer beginnt. Bleibt dabei ein Dart nicht stecken,
wird nachgeworfen. Trifft der erste Spieler das Bull’s
Eye, so ist dessen Dartpfeil herauszuziehen, bevor der Gegner wirft. Das dritte Leg beginnt der Spieler, dessen Dartpfeil dem Bull’s Eye
am nächsten steckt. Treffen
beide Spieler das Bull’s Eye od. haben beide Pfeile
den gleichen Abstand zum Bull’s Eye, muss von beiden
noch einmal geworfen werden.
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f.)
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Während des Wurfes
darf die Abwurflinie nicht überschritten werden, das Beugen über die
Abwurflinie ist jederzeit möglich.
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g.)
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Jeder Dart gilt als geworfen, wenn er die Wurfhand
des Spielers in Richtung Dartgerät verlässt. Es spielt dabei keine Rolle, ob
der Dart punktemäßig registriert wurde, von der
Scheibe fällt od. an ihr vorbei geworfen wird. Es ist nicht erlaubt,
nachzuwerfen od. nachzudrücken.
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h.)
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Jeder Spieler hat
vor seinem Wurf darauf zu achten, dass er an der Reihe ist. Das Leg ist für
den Spieler verloren, wenn er auf irgend eine Weise
beim Gegner punktet od. sich selbst manuell Punkte abdrückt.
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i.)
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Bei einem Ligaspiel
können beliebig viele Spieler eingesetzt / ausgewechselt werden, jedoch nicht während einer
laufenden Spielpaarung bzw. Spielblocks.
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j.)
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Tritt eine
Mannschaft mit nur 3 Spielern an, werden die Spiele des fehlenden Spielers als
verloren gewertet. Es
müssen aber mind. 3
Spieler antreten. Eine Mannschaft hat nur zweimal pro Saison das Recht, mit
nur 3 Spielern anzutreten. (fehlende Spieler dürfen nicht in das
Spielerfeld des Spielberichtes eingetragen werden. Die Heimmannschaft muss
derartige Begegnungen schnellstmöglich dem Spielleiter melden!)
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15.8
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Fouls:
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Als Fouls gelten:
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a.)
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Übertreten der
Abwurflinie trotz 2-maliger Ermahnung
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b.)
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absichtliche Spielverzögerung
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c.)
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Den Gegner beim
Werfen ablenken od. stören
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|
d.)
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unsportliches
Benehmen
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e.)
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mehrfaches Schlagen
od. Treten des Dartautomaten
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Ein Spieler hat
sein Spiel 0 : 2 verloren, wenn ein Foul anerkannt
wird (unabhängig vom Spielstand). Nur die Kapitäne sind berechtigt,
Fouls zu ahnden. Der Vorstand der K.E.D.P. appelliert an alle
Mannschaften, Sportsgeist u. Fairness walten zu lassen.
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15.9
|
Lokalverbot:
|
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Hat ein od. mehrere
Spieler der Gastmannschaft im Lokal der Heimmannschaft Lokalverbot, so muss
das Ligaspiel auf neutralem Boden ausgetragen werden, wenn sich der Wirt der Heimmannschaft
nicht dazu bereit erklärt, das Lokalverbot für die Dauer des Ligaspieles
aufzuheben. Muss ein Ligaspiel auf neutralem Boden stattfinden, so einigen
sich beide Kapitäne auf ein Spiellokal. Sollte es keine Einigung geben,
bestimmt der Vorstand den Spielort. Jeder Kapitän ist verpflichtet, den
Vorstand über ein bestehendes Lokalverbot zu informieren.
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15.10
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Streitfragen:
|
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Bei Streitfragen
sollten beide Kapitäne zuerst versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte
dies zu keinem Resultat
führen, ist der
1.od. 2. Vorstand zu verständigen, welcher dann eine endgültige
Regelung herbeiführt.
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16.
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Benefiz-Turniere:
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a.)
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Benefizturniere sind grundsätzlich von der Vorstandschaft der K.E.D.P.
genehmigen zu lassen.
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b.)
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Der Veranstalter muss ein Benefizturnier spätestens 4 Wochen vor der vorgesehenen
Durchführung bei der Vorstandschaft der K.E.D.P. zur Genehmigung anmelden.
Bei der Anmeldung sind Datum, Spielort, Spielvariante u. Begünstigte des
Turniers anzugeben.
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c.)
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Der
Veranstalter u. die Vorstandschaft
der K.E.D.P. vereinbaren Ort u. Uhrzeit der Übergabe des
Turniererlöses. Vom Veranstalter u. der
Vorstandschaft der K.E.D.P. muss jeweils ein Verantwortlicher bei der
Übergabe zugegen sein
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17.
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Sportgericht:
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Eingelegte Proteste
werden durch das Sportgericht geklärt, welches aus dem Spielleiter, dem 1.u.
2. Vorstand,
dem Kassenwart u.
Schriftführer besteht.
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18.
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Änderungen der
Spiel u. Sportordnung:
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Änderungen u. Ergänzungen
werden vom Vorstand der K.E.D.P. beschlossen. Ausnahme: Eine auf
Antrag
einberufene MV. hat
die Möglichkeit, Änderungen u. Ergänzungen in der Satzung / Spiel u.
Sportordnung mit ¾
Mehrheit der
anwesenden Teams zu beschließen.
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Stand: 24.07.2010
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1.Vorstand. 2.
Vorstand.
H.W. Oheim
James Neubauer
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